Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Dienstleistungen der Firma
Celen & Leger GbR
Schillerstraße 45
73765 Neuhausen
Telefon: +49 (0)7158 - 94 70 74
E-Mail: info(at)myneuhausen.de
Umsatzsteuer-ID: DE239637790
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der
Dienstleistungsfirma Celen & Leger GbR – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem
Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber genannt.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die vom Dienstleister vorgenommen wurden, werden
dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der
Auftraggeber nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Auftraggeber muss den Widerspruch
innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Dienstleister
absenden.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen,
individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt
und wird nicht begründet.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Ein Vertrag mit dem Dienstleister kommt durch die Übermittlung des unterschriebenen Auftrags
oder Auftragsangebots auf dem Postweg, per Fax oder per e-Mail zustande.
4. Vertragsdauer und Vergütung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Dem Dienstleistungspreis liegt der Umfang der geschuldeten Arbeitstätigkeit zugrunde. Diese
findet ihre gesetzliche Grundlage in den Vorschriften des Dienstvertrags §§ 611 ff. BGB.
4.3 Sämtliche Zahlungen sind 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei
Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Dienstleister ohne weitere Mahnung ein
Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % – über dem Referenzzinssatz der
Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der
Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
4.4 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Dienstleister auf ausdrücklichen Wunsch des
Auftraggebers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
5. Leistungsumfang
5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert
aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.
5.2 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht
möglich, so hat der den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
5.3 Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige
Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten
verfügt.
Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der
Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften
oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für
beide Parteien zu gewährleisten.
6. Verschwiegenheitspflicht
Der Dienstleister verpflichtet sich, während der Dauer des Dienstverhältnisses und auch nach
deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers
Stillschweigen zu bewahren.
7. Haftung
7.1 Schadensersatzansprüche gegen den Dienstleister sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf
vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Dienstleisters selbst oder dessen
Erfüllungsgehilfen beruhen.
7.2 Für alle weiteren Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen des
bürgerlichen Gesetzbuches.
7.3 Der Höhe nach ist die Haftung des Dienstleisters beschränkt auf die bei vergleichbaren
Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei
Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.
7.4 Die Haftung des Dienstleisters für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven
Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und soweit sich die Haftung desselben nicht
aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten
ergibt.
8. Gerichtsstand
8.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
8.2 Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.
8.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz des Dienstleisters.
9. Sonstige Bestimmungen
9.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu
ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
9.2 Eine Änderung des Vertragspunktes 10 bedarf ebenfalls der Schriftform.
9.3 Der Besteller ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb
einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils
unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die
den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den
übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
Nutzungsbedingungen Bildergalerie
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Neuhausen, 23.01.2008 Celen & Leger GbR